Bei vorliegender Indikation werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfe übernommen. Das dafür notwendige Antragsverfahren und der genaue Umfang der Kostenübernahme hängt hierbei jedoch von der Versicherung und Ihrem gewählten Tarif ab. Möglicherweise ist die Zahl der Sitzungen pro Kalenderjahr beschränkt.
Die Rechnungslegung in unserer Praxis erfolgt auf Grundlage der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (Kostenübersicht), mit typischerweise Anwendung des 2,3-fachen Satzes. Dieser wird standardmäßig von der Beihilfe und von vielen privaten Versicherungen übernommen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung / Beihilfe über die Kostenübernahme und möglicherweise anfallende Zuzahlungen zu informieren.